[Trivia] Schulordnung

  • Schulordnung


    Diese Schulordnung gilt für alle Schüler:innen der Schule. Sie ist auf dem gesamten Schulgelände sowie bei allen offiziellen Schulveranstaltungen, einschließlich der Hogsmeade-Wochenenden zu beachten. Das Ziel der Schulordnung ist die Sicherstellung eines sicheren, geregelten und harmonischen Zusammenlebens innerhalb der Schulgemeinschaft.


    § 1 Sicherheit

    § 2 Verhalten und Umgang miteinander

    § 3 Aufenthalts- und Tagesordnung

    § 4 Unterricht

    § 5 Verantwortungsvoller Umgang mit Magie

    § 6 Schuluniform

    § 7 Besondere Einrichtungen innerhalb der Schule

    § 8 Verfahren bei Sanktionen und Beschwerden




    § 1 Sicherheit

    1.1 Verbotene/eingeschränkte Bereiche

    1. Der verbotene Wald darf von Schüler:innen nicht betreten werden.
    2. Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes ist untersagt.
    3. Das Betreten und der Aufenthalt auf ungesicherten Dächern des Schlosses und zugehöriger Gebäude ist aus Sicherheitsgründen ausnahmslos untersagt.
    4. Das Betreten und der Aufenthalt in Fachräumen außerhalb der Unterrichtszeiten ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrperson gestattet. (Dies gilt insbesondere für den Astronomieturm und den Wahrsageturm, die ohne Aufsicht aus Sicherheitsgründen nie zu betreten sind!)
    5. Das Betreten des Schlossgeländes durch Unbefugte ist aus Sicherheitsgründen verboten.

    1.2 Verbotene/gefährliche Gegenstände, Substanzen und Tierwesen

    1. Jeglicher Drogen-, Alkohol- und Tabakkonsum auf dem Schulgelände ist strikt verboten und wird ggf. ohne Vorwarnung mit einem Schulverweis geahndet. Dazu zählt auch der Besitz, die Herstellung und Weitergabe entsprechender Substanzen.
    2. Magische und nicht-magische Waffen aller Art sind verboten.
    3. Schwarzmagische und für gefährlich befundene Gegenstände aller Art sind verboten.
    4. Die Handhabung von Objekten und Substanzen der Handelsklassen A bis C ist Schüler:innen nur unter Aufsicht gestattet.
    5. Die Haltung ggf. gefährlicher und/oder großer magischer Tierwesen ist verboten.

    1.3 Notfälle und Erkrankungen

    1. Bei einer Erkrankung und/oder Unfällen während des Unterrichts sind die betroffenen Schüler:innen dazu verpflichtet, sich bei der jeweiligen Lehrkraft abzumelden und ggf. den Krankenflügel aufzuzusuchen oder bei Bedarf gebracht zu werden.
    2. Jegliche Erkrankung und Verletzung ist unverzüglich bei der Schulkrankenschwester behandeln zu lassen.
    3. Im Krankenflügel sind die Anweisungen und Gebote der Schulkrankenschwester zu befolgen.
    4. Jede Person, die von einem Unfall, Brand, einer Verletzung, einem gefährlichen Zauber oder sonstiger unmittelbarer Gefahr Kenntnis erlangt, hat unverzüglich eine Lehrkraft, Schulpersonal oder die Schulkrankenschwester zu informieren.


    § 2 Verhalten und Umgang miteinander

    2.1 Respektvoller Umgang

    1. Alle Schüler:innen sind zum respektvollen, höflichen Umgang mit ihren Mitschüler:innen angehalten.
    2. Handgreiflichkeiten, Aufforderungen zum Duell und vulgärer Sprachgebrauch sowie Beleidigungen sind untersagt.
    3. Mobbing, wiederholte Einschüchterung, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Drohungen und unerwünschte körperliche Nähe sind verboten.
    4. Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen die einen Vorfall melden und ahnden sind untersagt.

    2.2 Gemeinschaft und Schulpersonal

    1. Das Haus, dessen Ehre und die Gemeinschaft sind mit höchster Sorgfalt zu Achten und zu Wahren.
    2. Alle Schüler:innen sind dazu verpflichtet, dem Schulpersonal mit Achtung und Respekt entgegenzutreten. Dies gilt besonders für die Schulleitung, Professor:innen, Schulkrankenschwester, Hausmeister, Vertrauensschüler:innen und Schulsprecher:in.
    3. Den Anweisungen des Schulpersonals ist ohne Umschweife Folge zu leisten.
    4. Bei Problemen mit Mitschüler:innen, Lehrkörpern o.A. sind die Schüler:innen angehalten, sich zunächst an die Vertrauensschüler:innen ihres Hauses oder aber an die entsprechenden Hauslehrer:innen zu wenden.
    5. Jeglicher Verstoß gegen die guten Sitten wird geahndet.
    6. Wer sich selbst und/oder andere in Gefahr begibt hat mit einer Strafe und entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.
    7. Geplante, kriminelle Aktivitäten, wie u.a. Diebstahl werden zusätzlich zu den magisch-strafrechtlichen Folgen mit einem sofortigen Schulverweis geahndet.

    2.3 Schlafsäle

    1. Die Schlafsäle anderer Geschlechter sind tabu.
    2. Alle Schüler:innen sind zu sorgsamem Umgang mit Schuleigentum und dem Eigentum der Mitschüler:innen verpflichtet. Mutwillige Beschädigungen und Zerstörungen werden geahndet.


    § 3 Aufenthalts- und Tagesordnung

    3.1 Ausgangssperre und Nachtruhe

    1. Von Sonntag bis Freitag ist es Schüler:innen ab 22.00 Uhr verboten, sich außerhalb der Gemeinschaftsräume der Häuser aufzuhalten. In der Nacht von Samstag auf Sonntag gilt diese Regelung ab 24.00 Uhr. Danach gilt die Ausgangssperre und strikte Nachtruhe.
    2. Zwischen 22:00 Uhr und 5:30 Uhr bleibt das Hauptportal verschlossen.

    3.2 Mahlzeiten und Tischordnung

    1. Die offiziellen Essenszeiten in der Großen Halle sind wie folgt:
      • Frühstück: 6:30 bis 9:30 Uhr
      • Mittagessen: 12:00 bis 14:00 Uhr
      • Nachmittagstee: 15:00 bis 17:00 Uhr
      • Abendessen: 18:00 bis 20:00 Uhr
    2. Sofern nicht ausdrücklich genehmigt, nehmen alle Schüler:innen an ihren jeweiligen Haustischen ihre Mahlzeiten ein.

    3.3 Verlassen des Schulgeländes und Hogsmeade

    1. Schüler:innen der ersten und zweiten Klassenstufe ist es nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen.
    2. Schüler:innen ab der 3. Klassen ist es gestattet, an denen von der Schule eingeräumten Wochenenden das Zaubererdorf Hogsmeade zu besuchen, insofern eine schriftliche Einwilligung der Eltern oder des Vormunds vorliegt.

    3.4 Aufenthalte Außerhalb der Schule und Besuch

    1. Schüler:innen ist es gestattet (aus triftigen Gründen!), je ein Wochenende alle vier Wochen fern von der Schule zu verbringen. Voraussetzung ist allerdings eine schriftliche Entschuldigung der Eltern.
    2. Schüler:innen ist es u.U. gestattet, Besuch von Freund:innen oder Verwandten zu empfangen. Dieser muss allerdings bei der Schulleitung angemeldet und von dieser genehmigt werden.
    3. Die Schulleitung legt den genaueren Rahmen, sowie Zeitraum und ggf. Ort fest.


    § 4 Unterricht

    4.1 Anwesenheit

    1. Schüler:innen unterhalb des U.T.Z.-Niveaus ist es nicht gestattet, unentschuldigt im Unterricht zu fehlen.
    2. Unpünktlichkeit und Leistungsverweigerungen werden nicht geduldet.

    4.2 Prüfungen

    1. Zur Versetzung ist das Bestehen der jährlichen Abschlussprüfungen von Nöten.
    2. Unter gegebenen Umständen ist es Schüler:innen gestattet, das Jahr zu wiederholen oder die Z.A.G.s und/oder U.T.Z. bei mangelhaften Ergebnissen erneut abzulegen. Dies darf allerdings nur je einmal geschehen.
    3. Die Wiederholung einer Prüfung bedarf ggf. der Fürsprache einer Lehrkraft oder kann in besonderen Fällen zur Gänze verweigert werden.
    4. Welche Leistungsnachweise in den einzelnen Fächern erhoben werden und wie sie gewichtet werden kann bei der entsprechenden Lehrkraft erfragt werden.

    4.3 Klassen- und Fachräume

    1. In Klassenzimmern und Fachräumen sind die Fenster nach Unterrichtsschluss zu schließen und die Tafel zu säubern.


    § 5 Verantwortungsvoller Umgang mit Magie

    1. Das Zaubern auf den Fluren während der Unterrichtszeiten ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind notwendige Alltagsanwendungen.
    2. Das Anwenden von Flüchen auf Mitschüler:innen oder gar das Schulpersonal ist jederzeit strikt verboten und wird ggf. ohne Vorwarnung mit einem Schulverweis geahndet.
    3. Das Erzeugen von magischem Feuer ist nur Schüler:innen ab der dritten Klasse gestattet und nur in Räumen mit geöffnetem Fenster.
    4. Das Kopieren von Hausaufgaben mittels Magie ist untersagt.
    5. Behinderung von Schulpersonal oder dem geregelten Tagesablauf mittels Magie ist untersagt.


    § 6 Schuluniform

    6.1 Allgemeine Bestimmungen

    1. Alle Schüler:innen sind verpflichtet, die Schuluniform in den Farben und mit den Abzeichen ihres jeweiligen Hauses zu tragen.
    2. Die Schuluniform ist zu tragen:
      • montags bis freitags während des Unterrichts
      • montags bis freitags auf den Gängen und Ländereien
      • bei öffentlichen Veranstaltungen der Schule
    3. Von der Uniformpflicht ausgenommen sind:
      • Quidditchkleidung des jeweiligen Hauses bei eigenen Quidditchspielen, dem Training sowie dem Weg dorthin
      • Wochenenden
      • Besuche in Hogsmeade
      • der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen und Schlafsälen
    4. Wetterbedingte Ausnahmen oder Zusätze werden von der Schulleitung bekannt gegeben.

    6.2 Bestandteile der Schuluniform

    1. Die Schuluniform besteht aus:
      • einem schwarzen Umhang mit silbernen Schnallen
      • einer weißen Bluse oder einem weißen Hemd
      • einem grauen Rock oder einer grauen Hose ***
      • schwarzen Schuhen
      • einer Krawatte oder Vergleichbarem
      • ggf. einem schwarzen Spitzhut
      • ggf. einem grauen Pullunder oder Weste oder Pullover
      • ggf. weißen Strümpfen oder Strumpfhosen
    2. Alle Uniformbestandteile sind mit dem entsprechenden Hausabzeichen zu versehen.


    § 7 Besondere Einrichtungen innerhalb der Schule

    7.1 Bibliothek

    1. Die Bibliothek ist täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.
    2. Alle Bücher und sonstige Bibliotheksgegenstände sind als Schuleigentum pfleglich zu behandeln.
    3. Ausgeliehene Bücher müssen bei Madame Pince ordnungsgemäß registriert werden.
    4. Bibliotheksbücher dürfen weder beschriftet noch beschädigt werden.
    5. Es ist nicht gestattet in der Bibliothek zu essen oder zu trinken.
    6. Es ist nicht gestattet magisches oder gewöhnliches Feuer zu entfachen.
    7. Es ist nicht gestattet die Verbotene Abteilung vor dem sechsten Schuljahr und ohne entsprechende Erlaubnis einer Lehrkraft zu betreten.
    8. Lautes Sprechen, Lachen oder Schreien sind untersagt.
    9. Es ist nicht gestattet Haustiere oder lebende Pflanzen mitzuführen

    7.2 Krankenflügel

    1. Im Krankenflügel sind sämtliche Anweisungen und Gebote der Schulkrankenschwester zu befolgen. Besuchszeiten, -erlaubnisse und weitere Bestimmungen werden von dieser festgelegt.

    7.3 Eulenturm und Haustiere

    1. Die Haltung eines kleineren Haustiers, wie z.B. einer Eule, einer Kröte oder einer Katze ist im Gemeinschaftsraum bzw. Eulenturm gestattet.
    2. Schüler:innen ohne eigene Eule ist es gestattet, für Korrespondenzen schuleigene Eulen auszuleihen.
    3. Die übermäßige Fütterung von Schuleulen mit Eulenkeksen ist untersagt.


    § 8 Verfahren bei Sanktionen und Beschwerden

    8.1 Zuständigkeiten

    1. Den Professor:innen, Schulsprecher:in und Vertrauensschüler:innen sind berechtigt, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Sanktionen zu verhängen.
    2. Die Schulleitung und die zuständigen Hauslehrkräfte können jederzeit Ausnahmen von dieser Schulordnung genehmigen.
    3. Bei gesundheitlichen Aspekten darf die Schulkrankenschwester Ausnahmen erteilen.
    4. Bei unterrichtsspezifischen Angelegenheiten darf die zuständige Fachlehrkraft Ausnahmen erteilen.

    8.2 Sanktionen

    1. Bei Verstößen gegen die Bibliotheksregeln kann ein Bibliotheksverbot verhängt werden.
    2. Bei häufigen Verstößen gegen diverse Regeln können Hogsmeade-Wochenenden verwehrt, Schüler:innen von Schulaktivitäten oder gar vom Schulleben ausgeschlossen werden.
    3. Körperliche Züchtigung ist in keiner Form zulässig


    Anhang A: Verbotene Gegenstände

    Die folgende Liste wurde im Auftrag des Hausmeisters Argus Filch erstellt. Sie kann bei Bedarf erweitert werden und ist in seinem Büro einsehbar.

    Verboten sind insbesondere:

    1. Stinkbomben und Stinkkügelchen
    2. Fangzähnige Frisbees
    3. Bissige Bumerangs
    4. Jaulende Jo-Jos
    5. alle Arten von Liebestränken
    6. Schwarzmagische und für gefährlich befundene Gegenstände aller Art
    7. sämtliche Muggelgeräte wie Handys, MP3-Spieler oder Geräte mit dem Symbol eines angebissenen Apfels, Laptops und Computer, etc.
    8. sämtliche nach dem Zauberergesetz verbotene Handelswaren
    9. magische und nichtmagische Waffen jeder Art
    10. (sämtliche Scherzartikel von Weasley's Zauberhafte Zauberscherze)


    Anhang B: Besen- und Flugregeln

    1. Das Fliegen auf den Gängen ist untersagt.
    2. Eigene Besen sind in der Besenkammer aufzubewahren, Schulbesen dürfen nicht ausgeliehen werden.
    3. Erstklässler:innen ist es nicht erlaubt einen eigenen Besen zu besitzen.
    4. Auf den Ländereien darf geflogen werden. Dabei ist ausreichend Abstand zu sensiblen Bereichen wie den Gewächshäusern einzuhalten.
    5. Über dem See und in der Nähe des Waldes dürfen nur geübte Flieger:innen fliegen. Der Flug muss stets in Sichtweite des Schlosses erfolgen und mit ausreichendem Abstand nach unten.
    6. Der Zugang zum Quidditchfeld wird von den Kapitän:innen der jeweiligen Häuser untereinander koordiniert. Bei Unklarheiten oder Konflikten können sich alle Schüler:innen, einschließlich der Kapitän:innen, an ihre Hauslehrkräfte wenden, um eine Genehmigung für die Nutzung des Feldes zu erhalten.


    Anhang C: Verhaltensbezogene Regeln

    1. Das Sitzen auf dem Boden der Korridore ist aus Sicherheitsgründen untersagt, genauso wie das Rennen auf den Gängen.
    2. Das Werfen von Schneebällen, Kastanien, Kröten, Hämmern, Zauberstäben, Erinnermichs u.ä ist untersagt.


    Anhang D: Historische Regeln

    Diese Regeln der Schulordnung sind nicht mehr geltend und inzwischen abgeschafft.

    1. Dem Hausmeister ist es gestattet Unholde in Ketten zu legen bis eine Lehrperson über eine Bestrafung entscheidet.*
    2. Das Zünden von Stinkbomben wird mit 3 Stunden in den Daumenschrauben geahndet.**
    3. Das Abfeuern von Flüchen wird mit dreitägiger Kerkerhaft bei Wasser und Brot bestraft.***
    4. Lehrer:innen und Schulpersonal ist der Gebrauch des Rohrstocks als Züchtigungsmaßnahme gestattet.***
    5. Verschmutzung oder mutwillige Zerstörung von Schuleigentums wird mit der Streckbank bestraft.*
    6. In Ausnahmefällen kann es Schülerinnen gestattet werden Hosen zu tragen. Schülern ist das Tragen eines Rocks jedoch nicht gestattet.****


    (* abgeschafft 1984)
    (** abgeschafft 1985)
    (*** abgeschafft 1986)

    (**** abgeschafft 2024)

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